Rund um Flüssigkeiten

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z.B. Ölauffanggerät auf Rollwagen mit Trichter

Wenn auch die heimische Werkstatt in der Regel nicht als gewerblicher Betrieb angemeldet ist, gelten im privaten Bereich ebenso behördliche Auflagen zum Umweltschutz. Mineralische Öle, Fette, Kraftstoffe oder Chemikalien dürfen nicht einfach abgelassen und über die Kanalisation oder den Hausmüll entsorgt werden. Sicherlich wird dies nicht immer kontrolliert, aber die Natur ist es wert, darauf zu achten. Dazu bieten sich entsprechende Ölauffangwannen und Absaugpumpen an.

Mit einem Einfüll-Trichter lassen sich diese Flüssigkeiten dann in einem entsprechenden Behälter sammeln. Sie können Altöle und andere verbrauchte Betriebsflüssigkeiten am Schadstoffhof der Gemeinde oder der Stadt abgeben. Für private Haushalte ist dies in vielen Gemeinden sogar kostenfrei. Es gibt also keine Ausrede um Altöl in der Werkstatt vor sich hingammeln zu lassen oder illegal zu entsorgen.

Das Nachfüllen der Betriebsstoffe

Umgekehrt erfordert das Nachfüllen von Betriebsstoffen wie Motoröl, Getriebeöl oder auch mal Kraftstoff entsprechende Hilfen, denn nicht immer sind Verkaufsverpackungen zum Einfüllen geeignet. Beim Auffüllen von Getriebeöl kann es notwendig sein, eine Fasspumpe einzusetzen, da in dem eng verbauten Bereich am Unterboden des Fahrzeuges ein herkömmliches Einfüllen meist nicht möglich ist.

Mit einem Trichterset für unterschiedlich große Einfüllöffnungen sind aber die meisten Fälle abgedeckt. Und mit einer Messkanne aus resistentem Kunststoff kann die erforderliche Menge exakt abgemessen und tropffrei dorthin gebracht werden, wo sie benötigt wird.

Übrigens lohnt es sich, für Betriebsstoffe ein extra Regal oder einen Stahlschrank einzurichten, um die Brandgefahr zu reduzieren.

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